Hygieneinspektion für Lüftungsanlagen

Hygieneinspektionen nach SWKI VA104-01 – Erstinspektion, Wiederholungsinspektion und Laboranalyse. Bei Befund direkt zur Lüftungsreinigung – alles aus einer Hand.

Ihre Lüftung verdient eine professionelle Prüfung

Eine Lüftungsanlage transportiert nicht nur frische Luft – sie kann auch zum Transportmittel für Bakterien, Schimmelpilze und Schadstoffe werden, wenn sie nicht regelmässig überprüft wird. Die Hygieneinspektion ist die systematische Überprüfung des Hygienezustands Ihrer raumlufttechnischen Anlage – und sie ist in der Schweiz gemäss SWKI VA104-01 für alle Anlagen vorgeschrieben, in denen sich Personen regelmässig aufhalten.

Bei haustechnik² führen wir Hygieneinspektionen für alle Anlagentypen und Gebäudekategorien durch: vom Wohngebäude über Büros und Schulen bis zu Hotels, Pflegeeinrichtungen und Spitälern. Was uns von reinen Hygienefirmen unterscheidet: Wenn wir Mängel finden, geht es nahtlos weiter zur Lüftungsreinigung, Reparatur oder Sanierung – alles aus einer Hand.

Hygieneinspektion einer Lüftungsanlage durch haustechnik² nach SWKI VA104-01

Was wird bei einer Hygieneinspektion geprüft?

Visuelle Inspektion

Begehung und Überprüfung aller luftführenden Komponenten: Lüftungsgerät, Filter, Wärmetauscher, Befeuchter, Kanäle, Schalldämpfer und Zuluftauslässe. Fotodokumentation des Ist-Zustands.

Endoskopische Untersuchung

Mit Spezialkameras werden schwer zugängliche Bereiche der Lüftungskanäle auf Ablagerungen, Verschmutzungen und Beschädigungen untersucht – die Grundlage für eine gezielte Lüftungsreinigung.

Mikrobiologische Probenahme

Luftkeimmessungen und Oberflächenabklatschproben an definierten Messpunkten. Laboranalyse auf Gesamtkeimzahl, Schimmelpilze und bei Bedarf Legionellen.

Bericht & Handlungsempfehlung

Detaillierter Inspektionsbericht mit Fotodokumentation, Laborergebnissen, Konformitätsbewertung nach SWKI VA104-01 und priorisierten Massnahmenempfehlungen.

Endoskopische Inspektion eines Lüftungskanals durch haustechnik² – Dokumentation nach SWKI VA104-01

Von der Inspektion direkt zur Lösung

Reine Inspektionsfirmen prüfen und übergeben Ihnen eine Liste mit Empfehlungen. Bei haustechnik² geht es nahtlos weiter:

Inspektion & Befund

Hygieneinspektion nach SWKI VA104-01 mit Laboranalyse und Fotodokumentation.

Reinigung & Reparatur

Bei Verschmutzungen direkt zur Lüftungsreinigung. Defekte Klappen, undichte Kanäle oder fehlende Revisionsöffnungen – wir beheben Mängel direkt.

Wartung & Prävention

Mit einem Wartungsvertrag stellen wir sicher, dass Ihre Anlage dauerhaft hygienisch und effizient arbeitet.

Hygieneinspektion für Ihre Anlage?

Hygieneinspektion anfragen

Jetzt Hygieneinspektion anfragen!

Kontaktieren Sie uns

Wann ist eine Hygieneinspektion nötig?

Die SWKI VA104-01 unterscheidet verschiedene Inspektionstypen und -intervalle:

Hygiene-Erstinspektion

Jede neue Lüftungsanlage muss vor der Inbetriebnahme oder spätestens innerhalb von 3 Monaten danach inspiziert werden. Stellt sicher, dass die Anlage frei von Baustaub und Kontaminationen ist. Ohne Erstinspektion ist die Abnahme unvollständig.

Wiederholungsinspektion

Periodisch im laufenden Betrieb: Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre, ohne Befeuchtung alle 3 Jahre. In sensiblen Umgebungen wie Spitälern oder Pflegeheimen können kürzere Intervalle sinnvoll sein.

Anlassbezogene Inspektion

Beschwerden über Raumluft oder Gerüche, sichtbarer Schimmelbefall, nach Sanierung/Umbau, bei Gebäudeübernahme (Due Diligence), vor Zertifizierungen (Minergie, ISO) oder nach einem Wasserschaden.

Inspektionsintervalle nach SWKI VA104-01

Anlagentyp / SituationIntervallHinweis
Erstinspektion (Neubau/Sanierung)Vor Inbetriebnahme oder innert 3 MonatenPflicht – Abnahme unvollständig ohne
Mit LuftbefeuchtungAlle 2 JahreErhöhtes Verkeimungsrisiko
Ohne LuftbefeuchtungAlle 3 JahreStandard für Büro, Wohnen, Gewerbe
Spitäler / PflegeeinrichtungenAlle 1–2 JahreZusätzlich SWKI VA105-01
AnlassbezogenSofortBeschwerden, Schimmel, nach Umbau

Wann wurde Ihre Anlage zuletzt inspiziert?

Termin vereinbaren

Die rechtliche Grundlage: SWKI VA104-01

Die SWKI VA104-01 «Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte» ist die zentrale Schweizer Richtlinie für die Lüftungshygiene. Sie definiert, welche Anlagen inspiziert werden müssen, wann und wie oft, was geprüft wird, wie dokumentiert wird und wer inspizieren darf. In Deutschland entspricht sie der VDI 6022.

Betreiber von Lüftungsanlagen sind für die Einhaltung verantwortlich. Bei Nichteinhaltung können im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen entstehen – insbesondere wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen nachgewiesen werden. Mehr dazu im Lüftungswissen A–Z.

Inspektionen für alle Gebäudetypen

Wohngebäude

Erstinspektion nach Neubau, periodische Kontrolle der Komfortlüftung

Büro & Verwaltung

Wiederholung alle 2–3 Jahre, Dokumentation für Facility Management

Schulen & Kitas

Erhöhte Anforderungen an die Zuluftqualität für Kinder

Hotels & Gastronomie

Zimmerlüftung, Wellness, Zulufthygiene – für Küchenabluft siehe Gastronomie-Reinigung

Pflegeeinrichtungen

Erhöhte Hygiene für vulnerable Bewohner – mehr zum Gesundheitswesen

Spitäler & Kliniken

Höchste Anforderungen inkl. SWKI VA105-01 für medizinische Räume

Industrie & Produktion

Prozesslüftung, Absauganlagen, Reinraumtechnik

Mehrfamilienhäuser

Zentrale Anlagen – Inspektion ist Pflicht, Wohnraumlüftung

Ihr Gebäudetyp ist nicht dabei? Wir inspizieren alle RLT-Anlagen.

Sprechen Sie uns an

Häufige Fragen zur Hygieneinspektion

Ja. Die SWKI VA104-01 schreibt vor, dass alle Lüftungsanlagen, die regelmässig genutzte Räume versorgen, hygienisch überprüft werden müssen. Die Erstinspektion ist bei Neubauten Pflicht, die Wiederholungsinspektion erfolgt alle 2–3 Jahre. Betreiber sind für die Einhaltung verantwortlich.

Preis auf Anfrage. Die Kosten hängen von Anlagengrösse, Anzahl Messpunkten und Umfang der Laboranalyse ab – wir erstellen Ihnen eine individuelle Offerte auf Basis der Anlagendokumentation.

Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre, ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre. In sensiblen Umgebungen können kürzere Intervalle sinnvoll sein.

Wir können alle Massnahmen direkt umsetzen: Lüftungsreinigung bei Verschmutzungen, Desinfektion bei erhöhten Keimwerten, bauliche Anpassungen bei konstruktiven Mängeln – alles aus einer Hand.

Grundsätzlich ja. Wir empfehlen eine Erstinspektion bei Neubau und danach periodische Kontrolle im Rahmen der Wartung. Für Mehrfamilienhäuser mit Zentralanlagen ist die Inspektion in jedem Fall Pflicht.

Selbstverständlich. Die Hygieneinspektion ist herstellerunabhängig und richtet sich ausschliesslich nach der SWKI VA104-01. Wenn wir dabei Optimierungspotenzial erkennen, beraten wir Sie gerne.

Ja. Wir führen Hygieneinspektionen schweizweit durch – insbesondere in Zürich, Basel, Luzern, Winterthur, im Kanton Aargau, St. Gallen und der gesamten Ostschweiz. Mit drei Standorten (Staad, Volketswil, St. Gallen) sind wir schnell bei Ihnen vor Ort.

Komfortlüftung: 1–2 Stunden vor Ort. Grössere Anlagen: halber bis ganzer Tag. Laborergebnisse nach 5–10 Arbeitstagen.

Noch Fragen? +41 71 556 55 58 · Mehr Fachwissen zur Lüftungsreinigung

Warum Ihre Hygieneinspektion zu haustechnik² gehört

Inspektion + Reinigung aus einer Hand

Wer nur inspiziert, kann bei Mängeln nur empfehlen. Wir inspizieren und reinigen – ohne Schnittstellen, ohne Verzögerungen.

HLKS-Installationskompetenz

Defekte Brandschutzklappen, undichte Kanäle, fehlende Revisionsöffnungen – als Installationsbetrieb beheben wir Mängel direkt.

Akkreditierte Laboranalyse

Luftkeimmessungen und Abklatschproben werden von akkreditierten Labors ausgewertet – rechtssicher und normkonform.

Herstellerunabhängig

Wir inspizieren Anlagen aller Hersteller und Installateure. Objektive Bewertung nach SWKI VA104-01.

Schweizweit verfügbar

Mit drei Standorten (Staad, Volketswil, St. Gallen) inspizieren wir Lüftungsanlagen in Zürich, Basel, Luzern, Winterthur, im Kanton Aargau und in der gesamten Ostschweiz – schnell bei Ihnen vor Ort.

Lückenlose Dokumentation

Fotodokumentation, Laborergebnisse, Konformitätsbewertung – für Ihre Audits, Versicherungen und Behörden.

Robert Strobl – Ihr Ansprechpartner bei haustechnik² für Hygieneinspektionen

Jetzt Hygieneinspektion vereinbaren

Ob Erstinspektion, Wiederholungsinspektion oder anlassbezogene Prüfung: Wir bringen die Hygiene-Expertise und die technische Kompetenz mit, um Ihre Anlage nicht nur zu prüfen, sondern bei Bedarf direkt in den einwandfreien Zustand zu bringen.

Oder per E-Mail: info@haustechnik-hoch2.ch